Vom E-Bike-Fieber gepackt – Dürfen Kids überall E-Biken?
Was in Deutschland erlaubt, ist in der Schweiz ein Gesetzesverstoß: Nicht überall können Kinder ihre Begeisterung fürs E-Mountainbiken gleichermaßen ausleben. Die rechtliche Lage ist von Land zu Land verschieden.Wo dürfen Kinder E-Bike fahren und wo gibt es Altersbeschränkungen? Wir haben alle nötigen Infos für euch.

Freddy ist 13 Jahre alt und begeisterter E-Mountainbiker. Doch was sagt der deutsche Gesetzgeber dazu und wie ist die Rechtslage im europäischen Ausland und den USA? In welchen Ländern darf Freddy legal seinem Hobby frönen?
Ob E-Bikes für Kinder sinnvoll sind oder nicht wurde an anderer Stelle bereits ausreichend diskutiert und dargelegt. In diesem Artikel geht es um die rechtliche Situation, die von Land zu Land unterschiedliche ist.
E-Mountainbikes mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 250 W starken Motoren gelten in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern verkehrsrechtlich als Fahrräder, weshalb es kein Mindestalter und keine Führerscheinpflicht gibt. Dennoch sollte das Kind bereits gut Fahrrad fahren können und immer einen Fahrradhelm tragen. Dass auch Kids Spaß am E-Biken haben und welche neue Möglichkeiten dies eröffnet, erfahrt ihr in unserem Generation Z Artikel.
Eine Übersicht über die Altersbestimmungen in den wichtigsten Reiseländern findet ihr hier:
Belgien
kein Mindestalter
Dänemark
kein Mindestalter
Deutschland
kein Mindestalter
Frankreich
kein Mindestalter
Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren
Großbritannien
Mindestalter 14 Jahre
Italien
kein Mindestalter
Kroatien
kein Mindestalter
Helmpflicht für Kinder unter 16 Jahren
Luxemburg
kein Mindestalter
Niederlande
kein Mindestalter
Österreich
kein Mindestalter
Portugal
kein Mindestalter
Schweiz
Das Mindestalter für Fahrer von E-Bikes liegt bei 14 Jahren mit Führerschein (Klasse M) bzw. ab 16 Jahren ohne Führerschein
Slowenien
kein Mindestalter
Helmpflicht für Kinder bis 14 Jahren
Spanien
keine Mindestalter
Ungarn
kein Mindestalter
USA
Es gibt keine einheitliche Regelung für alle Bundesstaaten, da jeder Bundesstaat eigene Gesetze erlassen kann. Mehr als die Hälfte der Staaten haben sich jedoch auf das Drei-Klassen-System verständigt. So können z. B. in Kalifornien, dem ersten Bundesstaat, der das Drei-Klassen-System eingeführt hat, Kinder E-Bikes der Klassen 1 und 2 (32 km/h) fahren. Fahrer der Klasse 3 (45 km/h) müssen jedoch mindestens 16 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
Weiter Informationen und die Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten findet ihr auf der Website “People for Bikes” und National Conference of State Legislatures.

Hier findet ihr eine kleine Auswahl an aktuellen E-Mountainbikes für Kids

Weitere Informationen zum Bike und erster Test sowie Hersteller-Link

Weitere Informationen zum Bike und Hersteller-Link

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SAFETY FIRST: Grundsätzlich sollten nicht nur Kinder, sondern jeder Biker, mit oder ohne elektrische Tretunterstützung, immer einen Fahrradhelm tragen.
Words: Manne Schmitt Photos: E-Mountainbike Magazin / People for Bikes