Kommt die 0,25 %-Regel auch für das Fahrrad-Leasing?
Um die E-Mobilität anzukurbeln und die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu erhöhen, wurde die Dienstwagenbesteuerung von E-Autos und E-Hybridfahrzeugen zum 1. Januar 2019 halbiert. Von diesem steuerlichen Anreiz waren zunächst E-Bikes als Dienstrad ausgenommen. Seit einem Erlass der obersten Finanzbehörden vom 13. März 2019 gilt die 0,5-Prozent-Regelung auch für Jobräder.

Der Beschluss des Bundestages, dem der Bundesrat noch Ende November zustimmen muss, gilt zunächst nur für Elektro-Autos und S-Pedelecs (E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h, die rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten). Damit auch die Nutzer herkömmlicher Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h) profitieren, muss – wie bei der 0,5 %-Regel – der für Diensträder gültige Steuererlass angepasst werden.
Die aktuelle Regelung der 0,5 %-Versteuerung gilt zunächst für alle vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 neu abgeschlossenen Dienstrad-Leasingverträge. Im aktuellen Bundestagsbeschluss wurde die bis 2021 befristeten Förderung bis zum Jahresende 2030 verlängert.
Beispielrechnung
Während ein Arbeitnehmer für sein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Leasing-Dienstrad den geldwerten Vorteil für die private Nutzung bis zum 01.01.2019 mit 1 % des Brutto-Listenpreises monatlich versteuern musste, hat sich der Wert der Bemessungsgrundlage danach halbiert. Musste der Mitarbeiter beispielsweise für ein E-Mountainbike zum Brutto-Listenpreis von 4.500 € bei der 1 %-Regelung 45 € monatlich als geldwerten Vorteil versteuern, sind es seither nur noch 22,50 €. Bei der geplanten weiteren Reduzierung auf eine 0,25-%-Versteuerung sind es dann noch 11,25 €, die der Arbeitnehmer monatlich mehr versteuern muss. Die tatsächliche Einsparung hängt allerdings vom individuellen Steuersatz ab.
Update Januar 2020: Wie von uns prognostiziert, wurde die 0,25 %-Regel auch für das Fahrrad-Leasing durch gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Januar 2020 eingeführt.
Fazit
Diese weitere Halbierung der Versteuerung des geldwerten Vorteils innerhalb eines Jahres wird dem Dienstrad-Leasing einen zusätzlichen Schub verleihen und das Dienstrad an sich noch attraktiver machen – was wir eine tolle Sache finden. In Anbetracht der 0,25-%-Versteuerung stellt sich jedoch die Frage, ob der Verwaltungsaufwand bei diesen geringen Summen noch verhältnismäßig ist.
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