Kräftiger, schneller, weiter – E-Motoren beschleunigen nicht nur unsere Bikes, sondern auch ihren Verschleiß. Mit welchen Kosten muss man rechnen? Wer zahlt? Wo greift die Garantie? Und was, wenn es zum Streit in puncto Gewährleistung kommt? Wir haben recherchiert, Händler wie Hersteller befragt und wichtige Antworten für euch gefunden.

Typischer Fall aus dem Redaktionsumfeld: Das trail-taugliche E-MTB einer bekannten Marke wurde Anfang des Jahres 2022 bei einem lokalen Bike-Shop gekauft. Schon zum Jahresende – es standen rund 3.500 km auf dem Tacho – wurde das Bike wegen quietschender Geräusche aus dem Bereich des Hinterbaus beim Händler reklamiert. Diagnose: sämtliche Lager am Hinterbau verschlissen! In diesem Fall hat der Händler aufgrund der langen und guten Kundenbeziehung die Lager auf eigene Kosten getauscht und der Fall war – gegen einen kleinen Obolus in die Kaffeekasse – erledigt. Aber was ist, wenn der Händler nicht so kulant reagiert? Wenn, wie bei einem Online-Kauf üblich, keine gewachsene Kundenbeziehung besteht? Mit welchen Kosten und Herausforderungen muss man als (Neu-)Kunde rechnen? Wir bringen Licht ins Dunkel rund um Garantie, Gewährleistung und Verschleiß.

Verschleiß am E-MTB – Was ist Garantie, was ist Gewährleistung?

Wer heute ein Fahrrad kauft, kriegt in Deutschland und weiten Teilen Europas 2 Jahre Garantie. Punkt. Hier könnte dieser Artikel bereits enden. Doch so einfach ist die Realität bei Weitem nicht. Zum einen ist Garantie nur ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, das an ebenfalls vom Hersteller vorgegebene Bedingungen geknüpft ist. Zum anderen greift in den meisten Fällen die gesetzlich geregelte Gewährleistung, um die sich allerdings viele Mythen und Unwahrheiten ranken. Aber der Reihe nach.

Das Thema Gewährleistung, oder auch Mängelhaftung, ist gesetzlich geregelt und lässt eigentlich wenig Raum für Spekulationen. Eigentlich deshalb, weil es gerade bei der Gewährleistung oft zu Streitfällen kommt. Da sich die Regelungen innerhalb der EU unterscheiden, können wir im Folgenden nur über Deutschland im Speziellen sprechen. Der Grundtenor ist jedoch EU-weit derselbe. Ansprechpartner ist stets der Verkäufer der Ware, nicht der Hersteller. Außer natürlich, der ist zugleich auch der Verkäufer. Seit die Regelungen zur Mängelhaftung zum 1.1.2022 umfassend überarbeitet wurden, kommt der Begriff der Gewährleistung streng genommen nicht mehr zum Tragen. Er wird aber quasi aus Gewohnheit weiterhin verwendet. Der Ordnung halber bleiben wir aber ab hier bei der Mängelhaftung.

Beim Thema Garantie kommt es oft zu Streitigkeiten. Der Rechtsweg sollte aber nur im Notfall beschritten werden.

Grundsätzlich gilt die Mängelhaftung des Verkäufers für 24 Monate ab Kaufdatum bzw. dem so genannten Gefahrenübergang, also dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Ware in seinen Besitz nimmt. Die Krux: Die Mängelhaftung greift bei allen Mängeln, die zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegen haben. Bei offensichtlichen Schäden wie Lackabplatzern ist das leicht zu erkennen. Doch was ist mit Mängeln, die sich erst später, bei der Benutzung, zeigen? Hier springt der Gesetzgeber dem Käufer mit der Beweislastumkehr zur Seite. Seit 2022 geht die Gerichtsbarkeit davon aus, dass Mängel, die im ersten Jahr (vor 2022: 6 Monate) auftreten, schon bei der Auslieferung vorhanden waren. Danach muss der Käufer beweisen, dass dem so ist, was in den meisten Fällen schwierig bis unmöglich sein dürfte. Hier kommen dann Garantien und Kulanz ins Spiel – beides völlig freiwillige Leistungen.

Doch was heißt das jetzt für euch, wenn ihr euch in den heißen Hobel verliebt, euer sauer verdientes Geld über die Ladentheke und das geile neue Bike aus dem Laden geschoben habt? Ganz einfach: Alles, was zu diesem Zeitpunkt am Rad defekt oder mangelhaft ist, liegt für die kommenden 24 Monate nicht in eurer Verantwortung. Egal, ob es beim Kauf schon erkennbar ist oder nicht.

Um auf unseren eingangs erwähnten Fall zurückzukommen: Der Kunde hat den Mangel dem Verkäufer anzuzeigen. Check. Aufgetreten ist der Fehler innerhalb der ersten 12 Monate bei einem Kauf nach dem 1.1.2022, also greift noch die Beweislastumkehr. Check. Der Händler ist also verpflichtet, die Lager kostenfrei zu ersetzen. Che … Nicht so voreilig, bitte. Denn jetzt kommen wir zum Kern dieses Artikels: Was ist, wenn der Händler mit übermäßigem Verschleiß argumentiert? Er euch also vorwirft, das E-MTB nicht im vorgesehenen Rahmen zu beanspruchen, etwa durch zu ruppige Fahrweise, hohe Sprünge oder einfach aufgrund mangelnder Pflege? Dann wird es oft schwierig, langwierig und unbefriedigend. Genauso muss man aber auch die Händlerseite verstehen. Denn in dem ein oder anderen Fall trifft dieser Vorwurf bestimmt ins Schwarze. Und dann? Bleibt der Händler auf den Kosten sitzen oder ist den Kunden los und kann sich vielleicht sogar noch über schlechte Kritik im Internet ärgern. Am Ende für beide Seiten ein Problem.

Kleine Info am Rande: Auch beim Gebrauchtkauf gilt die Mängelhaftung, dann allerdings nur für 12 Monate. Privatpersonen dürfen sie aber explizit ausschließen. Tun sie das nicht, müssen sie wie ein Händler für Mängel einstehen. Also Vorsicht beim Verkaufen auf eBay & Co. – genauso wie beim Kaufen natürlich!

Verschleiß am E-MTB – Welche Bike-Parts nutzen sich besonders schnell ab?

Beim E-Mountainbike kommen zu den „normalen“ Mängeln noch solche hinzu, die sich aus der zusätzlichen Technik, dem höheren Gewicht und der stärkeren Krafteinleitung durch den Motor ergeben. Vor allem die Schaltung wird oft mehr in Mitleidenschaft gezogen als bei einem analogen Bike. „Klar!“, will man da spontan rufen, es wirken ja auch viel höhere Kräfte. Doch so klar ist das gar nicht. Der Antrieb ist eines der, wenn nicht sogar das verschleißanfälligste Teil am Fahrrad, zumindest, wenn es sich um eine Kettenschaltung handelt. Kette, Kassette und Kettenblatt erfordern regelmäßige Pflege, Wartung und Austausch. Bei MTBs mit E-Antrieb wird dieser Verschleiß in den meisten Fällen deutlich schneller voranschreiten als beim analogen Bike – insbesondere die Schaltvorgänge, in denen die Kette über die Kassettenritzel gleitet bzw. kracht, sind kritische Momente. Deshalb suchen die Schaltungsriesen Shimano und SRAM kontinuierlich nach Lösungen, um das Schalten so sanft wie möglich zu gestalten. Shimanos LINKGLIDE-Technologie ist hier ein gutes Beispiel, die die Schaltvorgänge deutlich sanfter, aber auch langsamer macht – was für Tourenfahrer passt, ist ambitionierten Offroad-Piloten zu viel Kompromiss. Auch andere E-MTB-spezifische Parts wie Gabeln, Dämpfer, Laufräder, Reifen und Bremsen gibt es bereits. Am hinteren Laufrad ist der Einsatz auch durchaus sinnvoll, da der Reifen und die Nabe samt Speichen durch den E-Antrieb höheren Belastungen ausgesetzt sind. Ob es sich bei den übrigen Teilen allerdings nicht doch eher um geschicktes Marketing handelt, muss jeder für sich entscheiden. Das Mehrgewicht von vielleicht 10 kg gegenüber einem MTB ohne Motor wirkt sich je nach Bauteil kritisch aus, in anderen Fällen gar nicht. Hinzu kommen Faktoren wie Fahrweise und Fahrergewicht – allein die Gewichtsbandbreite der unterschiedlichen Rider beträgt gut und gerne 50 kg …

Die Schaltung – insbesondere die Kette – unterliegt beim E-MTB hohem Verschleiß.
Geht der Akku kaputt, wird es teuer. Gut, wenn die Herstellergarantie greift!

Der Hauptunterschied zum MTB liegt natürlich im E-Antrieb, der im Falle eines Defekts meist hohe Kosten verursacht. Ein moderner Akku liegt schnell bei 1.000 €, ein Ersatzmotor bei 800 €. Natürlich führen Defekte in diesen Bereichen oft zu Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer, allein schon wegen der hohen Kosten. Hier sind Garantien seitens der Hersteller besonders wichtig. Riese & Müller etwa schreibt in den Garantiebedingungen: „Der Akku ihres E-Bikes ist ein Verschleißteil, die elektronischen Bauteile darin unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren. Wir garantieren, dass der Akku nach
zwei Jahren oder 500 Ladezyklen (je nachdem, was zuerst erreicht wird) noch eine Kapazität von 60 % aufweist.“ Letztlich handhabt das jeder Hersteller anders. Specialized etwa gibt eine Garantie für 2 Jahre oder 300 Ladezyklen, ab denen der Akku noch mindestens 75 % Kapazität erreicht. Über die Mission Control-App könnt ihr das in diesem Fall sogar selbst auslesen, in den meisten Fällen ist der Weg zum Händler allerdings unvermeidbar.

Verschleiß am E-MTB – Anwender- oder Materialfehler?

Alles schön und gut. Dennoch stellt sich die Frage: Was ist, wenn die Kette bereits nach weniger als 1.000 km verschlissen ist, die Kassette schon bald Zahnausfall erleidet oder der Akku frühzeitig in die Knie geht? Dann ist Streit vorprogrammiert und man ist auf das Entgegenkommen von Händler und Hersteller angewiesen. Denn zumindest bei Kette und Kassette steht außer Frage, dass es sich um Verschleißteile handelt. Doch wie schnell diese Komponenten kaputt gehen, hängt von vielen Faktoren ab. Materialgüte, Qualitätsstufe, Einsatzbereich, Fahrverhalten, Pflege … Diese Aufzählung ließe sich fast nach Belieben fortsetzen. Wichtig: Eine kostspielige High-Tech-Schaltung ist nicht zwangsläufig haltbarer. Häufig sind teure Produktlinien im Bike-Bereich mehr auf Performance als auf Haltbarkeit ausgelegt. Bisherige Ausnahme: Die neue SRAM Eagle Transmission ist nicht nur eine der teuersten, sondern auch eine der robustesten Schaltungen, die wir je gefahren sind.

Fällt das unter sachgemäße Nutzung? Wenn nicht, war’s das mit der Gewährleistung.
Es sifft an allen „Ecken“: vielleicht ein Materialfehler, vielleicht ein Montageproblem?

Einfacher – und gleichzeitig komplizierter – wird es bei den Komponenten des Motorsystems. Die verbaute Elektronik steuert nicht nur Motor und Akku, sie wird zudem zur Protokollierung von Daten genutzt. Im Falle eines Defektes lassen sich so etwaige Fehlerursachen anhand bestimmter Parameter wie Temperatur, Drehmoment, Geschwindigkeit etc. feststellen. Ein ortsansässiger Händler hat uns ein wenig in die Karten schauen lassen, welche Möglichkeiten er bei Antriebs- und Akkusystem hat. Diese sind allerdings recht begrenzt: So kann er beispielsweise bei einem Bosch-Akku lediglich die Zahl der Ladezyklen und das Fehlerprotokoll auslesen. Ist der Akku defekt, muss er hingegen zwingend zum Hersteller, der deutlich weitreichendere Möglichkeiten der Diagnose hat. Innerhalb des Gewährleistungszeitraums soll der Kunde aber zunächst in jedem Fall einen Austausch-Akku vom Händler erhalten. Ob dieser am Ende kostenlos bleibt, entscheidet der Hersteller. Sollten sich Handhabungsfehler feststellen lassen, wird der neue Akku natürlich berechnet. Die Auslesbarkeit funktioniert auch beim Motorsystem und schafft dadurch eine gewisse Rechtssicherheit. Lassen sich in den ersten 24 Monaten keine Anwenderfehler feststellen, wird die Mängelhaftung sicherlich greifen – unabhängig von der Beweislast, denn der wird ja quasi automatisch Genüge getan. Bei rein mechanischen Bauteilen müsste im Streitfall zumindest ein Gutachter ran, was entsprechende Kosten verursacht, aber keine Garantie für ein zufriedenstellendes Ergebnis ist.

Aber genauso wie die Messdaten der E-Komponenten Rechtssicherheit schaffen, können sie auch Handlungen entlarven, die den Garantiebestimmungen entgegenlaufen oder sogar illegal sind. Motor-Tuning zum Beispiel. Auch wenn sich dazu in zahlreichen Foren hartnäckig der Mythos hält, die Hersteller würden das Tuning nach Ausbau der entsprechenden Kits nicht nachweisen können – geht einfach davon aus, dass sie es doch können. Und dann ist nicht nur der Anspruch auf kostenfreien Ersatz futsch. Nein, dann stehen auch Vorwürfe wie Betrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Raum. Die Folgen sind sicherlich mehr als unangenehm. Vor allem im Falle eines Unfalls mit Fremdschaden!

Wie schütze ich mich vor hohen Kosten durch Verschleiß am E-MTB?

Ungeachtet der Themen Garantie und Gewährleistung verursacht der Verschleiß am E-MTB veritable Kosten, die naturgemäß höher sind als beim analogen Bike. Die Einflüsse des E-Motors nutzen Antrieb und Reifen schneller ab. Die insgesamt oft höhere Kilometerleistung verlangt zusätzlich nach dem früheren Austausch typischer Verschleißteile wie etwa der Bremsbeläge und -scheiben. Hinzu kommen die höheren Wartungs- und Inspektionskosten aufgrund der elektronischen Bauteile. Doch kann man sich vor den hohen Kosten schützen? Ja, auf verschiedene Arten.

Zunächst solltet ihr das Augenmerk auf die Pflege eurer E-MTBs legen. Regelmäßiges Reinigen von Antrieb und Federelementen sowie das Ölen und Fetten verlängern die Lebensdauer vieler Komponenten eklatant. Ebenso wie der Verzicht auf den Hochdruckreiniger. Mit einer Kettenlehre prüft ihr den Verschleiß der Kette und könnt sie rechtzeitig ersetzen, bevor sie Kassette und Kettenblatt mit in den Abgrund reißt. Auch bei den Bremsbelägen ist früher wechseln besser als später: Zum einen fahrt ihr damit sicherer, zum anderen werden die Scheiben weniger in Mitleidenschaft gezogen. Denn Metall auf Metall klingt nicht nur fies …

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, der kann sein E-MTB auch vollkaskoversichern. Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter, die nicht nur im Falle eines Diebstahls in die Bresche springen, sondern auch jeglichen Verschleiß am Rad versichern. Die Kosten dafür sind – erst recht in Relation zum Kaufpreis moderner E-MTBs – sehr moderat. Nur als Beispiel: E-MOUNTAINBIKE Autor Patrick zahlt für sein Specialized Levo Comp weniger als 180 € im Jahr für den Schutz vor Diebstahl, Verschleiß und Sturzschäden. Oft gibt es sogar noch nützliche Zusatzleistungen wie eine Mobilitätsgarantie oder einen Schutzbrief. Bekannte Vertreter sind die Ammerländer Versicherung oder die Online-Insurance Hepster. Eine Google-Suche spuckt aber eine ganze Latte weiterer Anbieter aus.

Ebenso lassen sich schwer kalkulierbare Folgekosten durch ein Bike-Abo oder -Leasing umgehen. In beiden Fällen sind Verschleißteile und etwaige Reparaturen für gewöhnlich in die monatliche Rate eingepreist. Die bekanntesten Vertreter sind eBike Abo und JobRad. Aber auch hier gibt es mittlerweile eine große Auswahl an Wettbewerbern.

Elektronikschaden? Das kann teuer werden. Gut, wer gut versichert ist.

Zwischen Hoffen und Bangen?

Verschleiß ist völlig normal und gehört zum E-Mountainbiken einfach dazu. Doch sobald der Verschleiß über den gewöhnlichen Rahmen hinausgeht oder Defekte und Fehler auftreten, kann es schnell zu Ärger, Streitigkeiten und unkalkulierbaren Kosten kommen. Oft ist man dann auf die Kulanz von Händler und Hersteller angewiesen. Die Beweisführung fällt meist schwer. Spezielle Versicherungen minimieren das Risiko und machen die laufenden Kosten kalkulierbar. Aber immer gilt auch der Grundsatz: Nur wer fragt, dem kann geholfen werden. Und: Höflichkeit hat sicher noch nie geschadet!


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Words & Photos: Patrick Gruber