Die Änderung der Dienstrad-Versteuerung zum 01.01.2019 betrifft leider nur einen kleinen Kreis der Dienstrad-Fahrer. Der Euphorie folgt Ernüchterung. Was sich für wen geändert hat, zeigen wir euch auf:

Update April 2019: Durch einen Erlass der obersten Finanzbehörden vom 13. März 2019 gilt die 0,5-Prozent-Regelung jetzt auch für Jobräder

Das Dienstrad-Leasing erfreut sich seit der steuerlichen Gleichstellung von Fahrrädern und traditionellen Dienstwagen einer zunehmender Beliebtheit. Zwischenzeitlich sind deutschlandweit mehr als 250.000 Angestellte mit einem Dienstrad unterwegs und leisten dadurch einen beachtlichen Teil zu einer umweltfreundlichen Mobilität.

EMTB Kein Wegfall 1 Prozent Versteuerung 007 1140x760

Am 08.11.2018 wurde vom Bundestag eine Neuregelung der Besteuerung von Diensträdern beschlossen, die Dienstfahrräder und E-Bikes (25 km/h) steuerlich besserstellen soll. Dies veranlasste uns zu der euphorischen Aussage “Fahrrad Leasing: Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Dienstrad soll ab 2019 entfallen“.

Taucht man jedoch in die Tiefen des Gesetzestextes ein, so tut sich ein kleiner Abgrund auf. Die Neuregelung, also der Wegfall der Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Dienstrad ab 2019 ist für die Mehrzahl der Dienstrad-Nutzer nicht relevant, da sie nur greift, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen für das an den Mitarbeiter überlassene Dienstrad „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ übernimmt (so die Neufassung des § 3 Nr. 37 Einkommensteuergesetz).

EMTB Kein Wegfall 1 Prozent Versteuerung 005 1140x760

Beim Dienstrad-Leasing-Modell, wie es von Jobrad, Bikeleasing-Service etc. angeboten wird, trifft dies jedoch nicht zu. Hier behält der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts zum Bedienen der Leasing‐Rate ein und der geldwerte Vorteil für die private Nutzung muss weiterhin mit einem Prozent der Unverbindlichen Preisempfehlung des Bikes versteuert werden.

EMTB Kein Wegfall 1 Prozent Versteuerung 002 1140x760

Der Bundesrat stimmte am 23. November den zahlreichen Änderungen des Steuerrechts, die zuvor am 8. November vom Bundestag beschlossen wurden, zu. Diese begünstigt Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung und halbiert den Steuersatz auf 0,5 %. Von Seiten des Bundesrates wurde zwar eine Ungleichbehandlung bei der Besteuerung gegenüber E-Bikes (bis 25 km/h) und Fahrrädern gesehen, jedoch letztendlich wurde trotzdem der Gesetzesänderung zugestimmt.

 Die 1%-Regelung beim Dienstrad-Leasing-Modell (E-Bike bis 25 km/h und Fahrräder bleibt.

Bedenkt man, dass S-Pedelecs (E-Bike bis 45 km/h) nach der Gesetzesänderung von der Halbierung des Steuersatzes beim Dienstrad-Leasing profitieren, da bei ihnen die für Kfz geltenden Vorschriften analog anzuwenden sind, dann wirkt die ganze Gesetzesänderung etwas abstrus.

EMTB Kein Wegfall 1 Prozent Versteuerung 003 1140x760

Änderungen zum 01.01.2019:

– Wegfall der 1%-Regelung nur für Dienstradnutzer, deren Arbeitgeber das Dienstrad „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ (Neufassung § 37 Nr. 3 EStG) übernimmt.
– Steuervorteil für S-Pedelecs (45 km/h), jetzt 0,5%-Regelung

Fazit

Das Thema Dienstrad-Leasing wurde zwar von der Bundesregierung angegangen, aber unserer Meinung nach nur halbherzig umgesetzt. Der Wegfall der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Diensträdern betrifft nur die Angestellten, die ihr Dienstrad zusätzlich zu ihrem Gehalt “on top” bekommen. Die Mehrzahl der Angestellten die vom Dienstrad-Leasing-Modell profitieren gehen bei der Gesetzesänderung leer aus und es bleibt bei der 1%-Regelung. Abstrus wirkt, dass die Dienstwagenbesteuerung bei E-Autos ab dem 01.01.2019 auf 0,5% halbiert wird und auch S-Pedelecs (E-Bike bis 45 km/h) von dieser Gesetzesänderung profitieren, Fahrräder und E-Bikes (bis 25 km/h) aber leer ausgehen.

Gut gedacht, aber schlecht umgesetzt! Eine Nachbesserung des Gesetzes und steuerliche Gleichstellung mit dem S-Pedelec ist unserer Meinung zwingend notwendig.

Update 5. Dezember

Unsere Nachfrage beim Bundesministerium der Finanzen hat ergeben, dass derzeit geprüft wird ob die 0,5%-Regelung doch noch auf Pedelecs übertragen wird. Wir halten euch auf dem Laufenden!


Words: Manne Schmitt Photos: E-MOUNTAINBIKE Team

Wer schreibt hier?

Manne Schmitt
Prokurist

Manne Schmitt ist Prokurist bei 41 Publishing und bringt methodische Expertise aus seiner Laufbahn als Chef-Analyst einer Landesbehörde ein. Dieser Hintergrund prägt die journalistische Substanz seiner Recherchen und hilft dabei, exklusive News für E-MOUNTAINBIKE, ENDURO, GRAN FONDO und DOWNTOWN zu erschließen. Seit 1989 im Radsport aktiv, unterstützt er Tests operativ und übernimmt gleichzeitig administrative Verantwortung. So stärkt er die methodische Qualität der Redaktionsprozesse. Das Thema Racing verfolgt ihn noch immer, niemand im Team kennt die EWS-Profis besser als Manne.

E-MOUNTAINBIKE Magazine

E-MOUNTAINBIKE ist das weltweit führende Magazin für E-Mountainbikes und modernen E-MTB-Lifestyle und gilt als globale Testreferenz. Seit unserer Gründung im Jahr 2013 begleiten und prägen wir die Entwicklung der Branche – von den ersten Prototypen bis zu den High-End-Bikes von heute.

Als internationaler Akteur bringen wir die Industrie zusammen und treiben den Fortschritt aktiv voran: Mit unseren Think Tanks, von St. Vigil bis in die schottischen Highlands, schaffen wir Plattformen für Austausch, Innovation und neue Perspektiven. Unsere Awards gelten weltweit als wegweisende Orientierung für Riderinnen und Rider, Handel und Hersteller.

Unsere Redaktion vereint jahrelange, unabhängige Testerfahrung mit tiefgreifender technischer Expertise. Dabei denken wir bewusst über klassische Kategorien hinaus: Statt Bikes nur nach Einsatzbereich oder Federweg zu bewerten, betrachten wir sie ganzheitlich und berücksichtigen die reale Lebenswelt unserer Leserinnen und Leser.

E-MOUNTAINBIKE erscheint auf Deutsch und Englisch und erreicht eine globale Community von E-Mountainbike-Fans.