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Frankreich verbietet illegales E-MTB-Tuning mit Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro und Gefängnisstrafen

Die französische Gesetzgebung verbietet nun die Praxis des E-MTB-Tunings. Modifiziert eine Person oder ein Händler ein E-Bike, um die maximal zulässige Geschwindigkeit zu erhöhen, ist dies nun strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (zwei Jahre für Einzelhändler) und einer Geldstrafe von bis zu 30.000 € geahndet.

Frankreich ergreift harte Maßnahmen im Kampf gegen illegales E-Bike-Tuning: Am 24. Dezember 2019 wurde ein geändertes Verkehrsgesetz, Artikel L317-1, verabschiedet. Diese Gesetzgebung gilt sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Fahrräder mit Motorunterstützung. Es besagt, dass jeder, der sein E-Bike so modifiziert, dass es die maximal zulässige Geschwindigkeit überschreitet – derzeit 25 km/h für Pedelecs und 45 km/h für Speed ​​Pedelecs –, mit diesen Folgen rechnen muss: Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr, Geldstrafen von bis zu 30.000 €, zudem kann das Bike beschlagnahmt werden.

Warum sollte man illegales E-Bike-Tuning verbieten?

Illegales Tuning ist nach wie vor ein delikates Thema, auch wenn viele Motorenhersteller aktive Sicherungsmaßnahmen gegen Tuning unternommen haben und unternehmen. Dennoch kam es erst vor Kurzem in London zu einem Zwischenfall: Der Fahrer eines illegal getunten E-Bikes kollidierte mit einer angeblichen Geschwindigkeit von 45 km/h mit einem Fußgänger, wobei der Fußgänger auf tragische Weise getötet wurde. Für viele war es überraschend bis unverständlich, dass es zu keiner Mordanklage kam und der Täter sich „nur“ wegen Fahrlässigkeit im Straßenverkehr und Fahren ohne Führerschein verantworten muss. In den Mainstream-Medien kochte das Thema illegales Tuning hoch. Viele Länder stehen vor ähnlichen Problemen, wobei Frankreich nun einen harten Ansatz gegen das Motortuning verfolgt.

Was schreibt Artikel L317-1 vor?

Der Artikel L317-1 sagt folgendes aus: Die Person, die für den Betrieb eines Straßenfahrzeugs […] oder eines Motor-unterstützten Fahrrads verantwortlich ist, die Geschwindigkeitsbegrenzung durch konstruktionstechnische Maßnahmen jedoch nicht beachtet, diese modifiziert, modifizieren lässt oder dafür sorgt, dass das Fahrrad die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro bestraft. Jeder, der sich dieser Straftat schuldig gemacht hat, wird zusätzlich mit der Aussetzung des Führerscheins für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bestraft. Diese Aussetzung kann auf das Fahren außerhalb der beruflichen Tätigkeit beschränkt sein. Das Fahrzeug, die Maschine oder das Fahrrad, mit dem die Straftat begangen wurde, wird stillgelegt und aus dem Verkehr gezogen, bis es wieder in einen gesetzeskonformen Zustand gebracht oder repariert wurde. Ein Dekret des Staatsrats legt die Bedingungen für die Anwendung dieses Absatzes fest.

Der französische Originaltext von Artikel L317-1 lautet:
„Le fait, pour le responsable de l’exploitation d’un véhicule de transport routier, d’un engin de déplacement personnel à moteur ou d’un cycle à pédalage assisté soumis à une obligation de limitation de vitesse par construction, de ne pas respecter cette obligation, de modifier, ou, en tant que commettant, de faire ou de laisser modifier le dispositif de limitation de vitesse par construction afin de permettre au véhicule, à l’engin ou au cycle de dépasser sa vitesse maximale autorisée, est puni d’un an d’emprisonnement et de 30 000 euros d’amende.

Le préposé est passible des mêmes peines lorsque l’infraction résulte de son fait personnel.

Toute personne coupable de ce délit encourt également la peine complémentaire de suspension, pour une durée de trois ans au plus, du permis de conduire, cette suspension pouvant être limitée à la conduite en dehors de l’activité professionnelle.

Le véhicule, l’engin ou le cycle sur lequel l’infraction a été commise est immobilisé et retiré de la circulation jusqu’à ce qu’il ait été mis en conformité ou réparé. Un décret en Conseil d’Etat fixe les conditions d’application du présent alinéa.“

Tuningfirmen und Hersteller im Visier

Um die scheinbare Ursache des Problems zu beseitigen, wurde am 24. Dezember ein weiteres Verkehrsgesetz, Artikel L317-5, geändert. Dieses Gesetz richtet sich an Unternehmen oder Fachleute, die Produkte herstellen, importieren, exportieren, verkaufen, vermieten oder installieren, die ein illegales Tuning ermöglichen bzw. die maximale Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben. Dies wird mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro geahndet, die Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist sogar noch höher als die für Personen.

Was ist Artikel L317-5?

In einer Übersetzung von Artikel L317-5 heißt es: „Der Tatbestand, dass ein Fachmann ein Gerät herstellt, importiert, exportiert, ausstellt, offeriert, zum Verkauf anbietet, verkauft, vermietet oder zum Kauf oder zur Verwendung eines Geräts ermutigt, das die gesetzlichen Grenzwertbestimmungen für Geschwindigkeit, Hubraum oder maximale Motorleistung eines Mopeds, eines Motorrads, eines persönlichen Motor-getriebenen Fahrzeugs, eines Motor-unterstützten Fahrrads oder eines Quads überschreitet, wird mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 30.000 Euro bestraft.“

Der französische Originaltext von Artikel L317-5 lautet:
I. – Le fait pour un professionnel de fabriquer, d’importer, d’exporter, d’exposer, d’offrir, de mettre en vente, de vendre, de proposer à la location ou d’inciter à acheter ou à utiliser un dispositif ayant pour objet de dépasser les limites réglementaires fixées en matière de vitesse, de cylindrée ou de puissance maximale du moteur d’un cyclomoteur, d’une motocyclette ou d’un quadricycle à moteur est puni de deux ans d’emprisonnement et de 30 000 euros d’amende.

II. – Le fait pour un professionnel de réaliser, sur un cyclomoteur, une motocyclette ou un quadricycle à moteur, des transformations ayant pour effet de dépasser les limites réglementaires fixées en matière de vitesse, de cylindrée ou de puissance maximale du moteur est puni des mêmes peines.

III. – Le dispositif prévu au I est saisi. Lorsque le dispositif est placé, adapté ou appliqué sur un véhicule, ce véhicule peut également être saisi.

Frankreich ergreift harte Maßnahmen gegen illegales E-Bike-Tuning

Die harten Maßnahmen gegen illegales E-Bike-Tuning in Frankreich zeigen, dass das Thema Tuning in der nationalen Rechtsprechung aktuell sehr ernst behandelt wird. Während es noch unklar ist, wie dieses Gesetz umgesetzt wird oder kontrolliert werden kann, sind die Rechtsfolgen ziemlich dramatisch: Illegal getunte Fahrräder können beschlagnahmt und eingezogen werden, und auch Unfälle mit Fahrern auf illegal getunten E-Bikes können jetzt mit sehr strengen gesetzlichen Strafen geahndet werden. Während viele glauben, dass es sich um ein Kavaliersdelikt handelt und in der Verantwortung der Motorhersteller liegt, das illegale Tuning zu reduzieren, werden solche schwerwiegenden potenziellen Strafen sicherlich den Wunsch nach etwas mehr illegaler Geschwindigkeit entkräftigen. Wir werden sehen, ob andere Länder dem Beispiel Frankreichs folgen werden.

Auch wenn die harten Rechtsfolgen eine krasse Signalwirkung haben, stellt sich dennoch die Frage, ob Frankreich die richtigen Maßnahmen ergreift. Ein mit hohen Strafen verbundenes Verbot mag kurz- und mittelfristig zum Erfolg führen, das eigentliche Problem ist dabei jedoch nicht an der Wurzel gepackt. Wenn man über die Notwendigkeit und das politische Bestreben nach alternativen urbanen Transportmitteln nachdenkt, dann sind E-Bikes, E-Cargo-Bikes und Co eine ideale Lösung für die Innenstädte. Dennoch sind sie nach wie vor gegenüber dem Auto benachteiligt: Egal ob Speed-Pedelec oder normales Pedelec, auf einem E-Bike kann man niemals fließend im Verkehr fahren, weil die E-Bikes in 30er-Zonen bzw. die S-Pedelecs in 50er-Zonen immer 5 km/h langsamer als Autos sind und damit auch ein Verkehrshindernis darstellen. Wenn die Gesetzgebung eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 32 km/h vorsehen würde, wie es in einigen Ländern der Welt der Fall ist, würde dies die Versuchung vieler Menschen minimieren, ihre E-MTBs bzw. Pedelec illegal zu tunen. Dies wäre eine gesetzliche Regelung, die kein Verbot, sondern eine Lösung für das eigentliche Problem darstellt und dazu beitragen könnte, einen nachhaltigen und emissionsfreien Stadtverkehr zu etablieren.

Weitere Informationen zum Thema E-Bike-Tuning und was es eigentlich ist, findet ihr in diesem Artikel: ebike-mtb.com/aus-dem-magazin-e-bike-tuning


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Words & Photos: Robin Schmitt

Über den Autor

Robin Schmitt

Robin ist einer der zwei Verlagsgründer und Visionär mit Macher-Genen. Während er jetzt – im strammen Arbeitsalltag – jede freie Sekunde auf dem Bike genießt, war er früher bei Enduro-Rennen und ein paar Downhill-Weltcups erfolgreich auf Sekundenjagd. Nebenbei praktiziert er Kung-Fu und Zen-Meditation, spielt Cello oder mit seinem Hund (der eigentlich seiner Freundin gehört!), bereist fremde Länder und testet noch immer zahlreiche Bikes selbst. Progressive Ideen, neue Projekte und große Herausforderungen – Robin liebt es, Potenziale zu entdecken und Trends auf den Grund zu gehen.