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Europäische Kommission fordert Versicherungsschutz für E-Bikes im Straßenverkehr


Die Europäische Kommission hat gestern einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, nach der E-Bikes künftig nur noch mit Versicherungsschutz im Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Würde die Richtlinie tatsächlich zu einem Gesetz, könnten die Folgen massive Auswirkungen haben.

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Brauchen E-Mountainbiker bald den vollen Versicherungsschutz?

Zunächst Entwarnung: Aktuell handelt es sich lediglich um einen Vorschlag für eine Richtlinie die erst noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden muss. In dieser Richtlinie macht die Europäische Kommission jedoch klar, das Fahrzeuge mit Elektromotor, wie E-Bikes und Segways, ebenfalls zu motorisierten Fahrzeugen zählen. Die gilt explizit auch für Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Einzelnen Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, E-Bikes von der Regelung auszuschließen. So heißt es in dem Entwurf:

“Furthermore, the impact assessment explains that new types of motor vehicles, such as electric bicycles, segways, electric scooters already fall within the scope of the Directive. The use of these new types of electric motor vehicles in traffic has the potential to cause accidents whose victims need to be protected and reimbursed swiftly. However, the current Directive also provides Member States with the power to exempt such vehicles from motor third party liability insurance if they would consider this necessary.”

Die vollständige EU-Richtlinie könnt ihr auf der Seite der Europäischen Kommission nachlesen.

Sollte der Entwurf tatsächlich als Gesetz verabschiedet werden, könnte das massive Auswirkungen auf alle E-Biker haben. Pendler die täglich im Straßenverkehr unterwegs sind wären ebenso betroffen wie E-Mountainbiker auf dem Weg ins Gelände. Die Kosten und der Aufwand einer Versicherung könnten viele potentielle E-Biker abschrecken, die Folgen für nachhaltige Elektromobilität im Nahverkehr wären fatal. Gerade in der aktuellen Umwelt-Debatte wäre eine weitere Hürde für E-Biker nicht gerade förderlich. Versuche der Fahrradindustrie E-Bikes aus der Richtlinie auszunehmen wurden von der Kommission abgewiesen, der Schutz der Verkehrsteilnehmer bei Unfällen mit solchen Fortbewegungsmitteln sei wichtiger.

Noch gefährlicher für E-Mountainbiker könnten aber die langfristigen Auswirkungen dieser Richtlinie sein. Wenn Pedelecs mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit künftig als motorisierte Fahrzeuge zählen, könnte die Diskussion über die Nutzungsvorschriften für E-Bikes erneut entfacht werden. Die Gefahr besteht, dass dann auch das Fahren von E-Bikes auf Radwegen, Forstwegen und Trails in Frage gestellt wird.


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