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Kommt die 0,25 %-Regel auch für das Fahrrad-Leasing?

Das Dienstrad-Leasing dürfte zukünftig mit einer 0,25 %-Versteuerung noch attraktiver werden. Im Rahmen des vom Bundestag im September verabschiedeten Klimapakets hat der Bundestag am 07.11.2019 eine Verbesserung der steuerlichen Förderung dienstlich genutzter Elektro-Fahrzeuge beschlossen. Statt mit wie bisher 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises soll ab dem 01. Januar 2020 der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent versteuert werden. Wie in der Vergangenheit dürfte diese Regelung dann auch beim Dienstrad-Leasing Anwendung finden.

Um die E-Mobilität anzukurbeln und die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu erhöhen, wurde die Dienstwagenbesteuerung von E-Autos und E-Hybridfahrzeugen zum 1. Januar 2019 halbiert. Von diesem steuerlichen Anreiz waren zunächst E-Bikes als Dienstrad ausgenommen. Seit einem Erlass der obersten Finanzbehörden vom 13. März 2019 gilt die 0,5-Prozent-Regelung auch für Jobräder.

Der Beschluss des Bundestages, dem der Bundesrat noch Ende November zustimmen muss, gilt zunächst nur für Elektro-Autos und S-Pedelecs (E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h, die rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten). Damit auch die Nutzer herkömmlicher Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h) profitieren, muss – wie bei der 0,5 %-Regel – der für Diensträder gültige Steuererlass angepasst werden.

Die aktuelle Regelung der 0,5 %-Versteuerung gilt zunächst für alle vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 neu abgeschlossenen Dienstrad-Leasingverträge. Im aktuellen Bundestagsbeschluss wurde die bis 2021 befristeten Förderung bis zum Jahresende 2030 verlängert.

Beispielrechnung

Während ein Arbeitnehmer für sein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Leasing-Dienstrad den geldwerten Vorteil für die private Nutzung bis zum 01.01.2019 mit 1 % des Brutto-Listenpreises monatlich versteuern musste, hat sich der Wert der Bemessungsgrundlage danach halbiert. Musste der Mitarbeiter beispielsweise für ein E-Mountainbike zum Brutto-Listenpreis von 4.500 € bei der 1 %-Regelung 45 € monatlich als geldwerten Vorteil versteuern, sind es seither nur noch 22,50 €. Bei der geplanten weiteren Reduzierung auf eine 0,25-%-Versteuerung sind es dann noch 11,25 €, die der Arbeitnehmer monatlich mehr versteuern muss. Die tatsächliche Einsparung hängt allerdings vom individuellen Steuersatz ab.

Update Januar 2020: Wie von uns prognostiziert, wurde die 0,25 %-Regel auch für das Fahrrad-Leasing durch gleich lau­ten­de Er­las­se der obers­ten Fi­nanz­be­hör­den der Län­der vom 9. Ja­nu­ar 2020 eingeführt.

Fazit

Diese weitere Halbierung der Versteuerung des geldwerten Vorteils innerhalb eines Jahres wird dem Dienstrad-Leasing einen zusätzlichen Schub verleihen und das Dienstrad an sich noch attraktiver machen – was wir eine tolle Sache finden. In Anbetracht der 0,25-%-Versteuerung stellt sich jedoch die Frage, ob der Verwaltungsaufwand bei diesen geringen Summen noch verhältnismäßig ist.


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